VL-Sparpläne
Vermögenswirksame Leistungen als Sparplan
Sparpläne sind so konstruiert, dass in regelmäßigen Abständen ein fester, teils auch variabler Betrag vom Konto des Sparers abgebucht und angelegt wird.
VL-Sparpläne weichen ein wenig von dieser Norm ab. Die vermögenswirksamen Leistungen, kurz VL oder auch VVL, werden vom Arbeitgeber gezahlt und können bei Bedarf, was sich insbesondere im Hinblick auf die staatliche Förderung von VL-Sparmaßnahmen rentiert, aufgestockt werden.
Sollte der Arbeitsvertrag keine vermögenswirksamen Leistungen vorsehen, ist das nicht gleichbedeutend damit, dass überhaupt kein VL-Sparplan abgeschlossen werden kann. Der Arbeitgeber zieht die Beiträge in dem Fall vom Lohn ab. Dann bezahlt man die Raten zwar selbst, dafür besteht zumindest – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage und gegebenenfalls die Wohnungsprämie, mit denen der Staat sich am Sparplan beteiligt.
Welche Banken bieten einen VL-Sparplan an?
Unser nachfolgender Vergleich soll Ihnen einen Überblick über Vl-Sparpläne verschiedener Banken verschaffen:
Anbieter/ Produktname |
Laufzeit in Jahren | ||||||||||||||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | Zum Angebot | ||||||||||||||
VTB Direktbank VL-Sparplan |
2,50 % p.a. | 2,50 % p.a. | 2,50 % p.a. | 2,50 % p.a. | 2,50 % p.a. | 2,50 % p.a. | 2,50 % p.a. | Weiter |
Voraussetzungen für Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen
Voraussetzung für den Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Zielgruppe von VL-Sparplänen sind daher Arbeitnehmer, Richter, Beamte und Auszubildende. Arbeiter und Angestellte, die nur Teilzeit arbeiten, können zwar auch einen Sparplan abschließen, erhalten die VL allerdings nur anteilig. Ganz außen vor bleiben Selbständige, freie Mitarbeiter und Rentner.
VL-Sparplan abschließen
Besteht ein Anrecht auf vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber, reicht es, einen VL-Sparplan abzuschließen und die Durchschrift im Betrieb abzugeben. Von da an zahlt der Chef die Beiträge, bis zu 40 Euro monatlich. Denkbar sind mehrere Sparformen. Die Stiftung Warentest hat Ende 2009 Banksparpläne, Bausparverträge, die betriebliche Altersvorsorge, Fondssparpläne und die Tilgung eines Bausparvertrages als die chancenreichsten Optionen für vermögenswirksame Leistungen aufgelistet.
Zu beachten sind dabei die Mindestraten, die von den Sparplan-Anbietern verlangt werden. Liegt die Sparrate vom Chef unter diesem Wert, kann die Differenz problemlos selbst bestritten werden. Das gilt auch, um die staatlichen Mittel in voller Höhe ausschöpfen zu können.
VL-Sparen mit den Angeboten der Frankfurter Fondsbank
Über das nachfolgende Formular können interessierte Sparer kostenlos und unverbindliche Informationen über die Angebote zum VL-Sparen der Frankfurter Fondsbank anfordern:
Geförderte Arten von Sparplänen
Gewährt werden Fördermittel für VL-Sparpläne, wenn es sich um einen Bausparvertrag oder einen Fondssparplan handelt oder das Geld für die Tilgung eines laufenden Baukredites verwendet wird.
Je nach Sparplan gelten andere Bedingungen. Bei Aktienfonds darf das Einkommen nicht oberhalb von 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei Ehepaaren liegen. In dem Fall beträgt die Arbeitnehmersparzulage 20 Prozent der jährlichen Einzahlungen, gedeckelt bei 400 Euro. Im Höchstfall sind es also 80 Euro vom Staat.
Bei Bausparverträgen und der Kredittilgung liegt die Einkommensgrenze bei 17.900 Euro (35.800 Euro). Die Förderung beträgt bei diesen Varianten 9 Prozent. Sie wird auf Beiträge bis 470 Euro im Jahr gewährt und beläuft sich auf maximal 43 Euro.
Vermögenswirksame Leistungen und Wohnungsbauprämie
Bei Bausparverträgen besteht zudem die Option, die Wohnungsbauprämie zu erhalten. Bei Verträgen, die ab 2009 abgeschlossen wurden, darf das Geld später allerdings nur für den Kauf, den Bau oder die Renovierung einer Immobilie verwendet werden. Sonst besteht kein Anspruch auf die staatliche Wohnungsbauprämie von bis zu 45 Euro im Jahr.
Als Einkommensgrenze gelten 25.600 Euro (51.200 Euro). Ansprechpartner für den Antrag auf Wohnungsbauprämie ist die jeweilige Bausparkasse. Die Arbeitnehmersparzulage muss im Rahmen der Steuererklärung beantragt werden. Als Nachweis dient die Bescheinigung der Bank.
Laufzeit eines VL-Sparplanes
Unabhängig davon, für welchen VL-Sparplan man sich entscheidet: Die Laufzeit beträgt sechs Jahre. Anschließend ruht das Kapital für ein Jahr und kann nach sieben Jahren ausgezahlt werden. Bei Bausparverträgen, für die eine Wohnungsbauprämie beantragt wurde, muss der Kunde bei Vertragsabschluss allerdings unter 25 Jahre alt gewesen sein, damit er ohne Verlust der Prämie über das Geld verfügen kann.
Vorteile von VL-Sparplänen
Laufzeit, Vorschriften und Raten sind bei VL-Sparplänen sehr übersichtlich. Da in der Regel der Arbeitgeber die Raten zahlt und der Staat mit bis zu 480 Euro (sechs Jahr á 80 Euro) mit von der Partie ist, sind es Aufwendungen, die man nicht merklich im Geldbeutel spürt, auch wenn – was nicht vergessen werden darf – die vermögenswirksamen Leistungen steuer- und sozialabgabenpflichtig sind.
Von daher gelten VL-Sparpläne als uneingeschränkt empfehlenswert. Welche Variante es sein soll, richtet sich wie bei jeder Geldanlage nach dem persönlichen Anlageverhalten. Hier eine kurze Übersicht, was möglich ist und wie die Stiftung Warentest die einzelnen VL-Sparplanvarianten einschätzt:
- Banksparplan : VL-Banksparpläne sind vor allem für sicherheitsorientierte Anleger geeignet. Verluste sind bei dieser Variante nicht zu befürchten. Die Rendite hängt einzig und allein von der Verzinsung ab. Auf Zulagen vom Staat muss man beim VL-Banksparplan allerdings verzichten.
- Bausparvertrag : Bausparverträge werden gleich auf zwei Wegen gefördert: Zum einen über die Arbeitnehmersparzulage, zum anderen über die Wohnungsbauprämie. Das sind bis zu 43 Euro aus dem einen und maximal 45 Euro aus dem anderen Topf – wenn die Einkommensgrenze nicht überschritten wird und das Geld für den Bau, den Kauf oder die Renovierung einer Immobilie genutzt wird. Auch diese Variante baut auf Sicherheit.
- Betriebliche Altersvorsorge : Interessant sind VL für die betriebliche Altersvorsorge besonders dann, wenn sie zu einer Steuerersparnis führen, weil der Freibetrag nicht ganz ausgeschöpft wird. Das Geld steht hierbei nicht nach sieben Jahren zur Verfügung, sondern erst im Rentenalter.
- Fondssparplan: Staatlich gefördert mit bis zu 80 Euro im Jahr (wenn das Einkommen unter 20.000 Euro liegt), hohe Renditechancen, allerdings auch die Gefahr von Verlusten zeichnen VL-Fondssparpläne aus. Eine gewisse Risikobereitschaft sollte vorhanden sein, weil auch ein Minus nicht auszuschließen ist.
- Lebensversicherung: Die vermögenswirksamen Leistungen in eine Lebensversicherung zu investieren, macht aus Sicht der Stiftung Warentest nur Sinn, wenn man keinen Anspruch auf Fördermittel hat. Die Steuervorteile sind allerdings nur minimal. Wird eine Laufzeit von zwölf Jahren eingehalten und erfolgt die Auszahlung erst ab dem 60. Lebensjahr, ist die Hälfte der Erträge steuerfrei.
- Tilgung Baukredit: Mit den VL einen Baukredit zu tilgen, wird vom Staat mit bis zu 43 Euro unterstützt. Die Kreditlast wird dadurch etwas reduziert, jedoch nur, wenn eine zusätzliche Tilgung gestattet ist.