Einlagensicherung

Einer der wichtigsten Punkte sowohl für das Tagesgeld als auch das Festgeld ist die Einlagensicherung. In Deutschland gibt es eine gesetzliche Einlagensicherung, die Sparguthaben auf Tagesgeldkonten und Festgeldkonten bis zur Höhe von 50.000 Euro absichert. Die gesetzliche Einlagensicherung wird von vielen Banken und Sparkassen ergänzt durch verschiedene Einlagensicherungssysteme.

Einlagensicherung bei den Sparkassen:

Die hundertprozentige Absicherung der als Tagesgeld und Festgeld angelegten Gelder durch ein dreistufiges System, das sich aufeinander aufbaut:

  • Regionale Stützungsfonds der Sparkassen
  • Sicherungsreserve der Landesbanken
  • Überregionaler Ausgleich

Wenn die erste Stufe bspw. nicht mehr greifen sollte, weil die Regionalen Stützungsfonds der Sparkassen erschöpft sind, greift die Sicherungsreserve der Landesbanken, sollten auch hier die Reserven erschöpft sein, greift der Überregionale Ausgleich der Sparkassen. Die bei einer Sparkasse angelegten Tagesgelder und Festgelder sind damit zu 100 Prozent abgesichert. Dies gilt in der Regel auch für die Tochterbanken der Sparkassen, wie bspw. die 1822direkt, die ein Ableger der Frankfurter Sparkasse ist.

Einlagensicherung bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken:

Die Einlagensicherung bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken erfolgt über die Sicherungseinrichtung des BVR, des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken und bietet auch eine hundertprozentige Sicherheit der auf einer Volksbank oder einer Raiffeisenbank angelegten Tagesgelder und Festgelder.

Einlagensicherung bei den privaten Banken

Die Einlagensicherung bei den privaten Banken ist anders aufgebaut als die Einlagensicherung bei den nicht privaten Banken (Sparkassen, Volksbanken und Raiffeisenbanken). Die privaten Banken, die in Deutschland agieren, sind nicht alle Mitglieder beim Bundesverband deutscher Banken, beim BdB, oftmals ist dies eine Angelegenheit des Herkunftslandes der Banken.

Das heißt, es muss bei einer privaten Bank genau hingesehen werden, ob sie Mitglied beim BdB und auch des Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes ist, oder eben nicht. Als ein Beispiel seien hierfür die Credit Europe Bank, der die niederländische Einlagensicherung zugrunde liegt, und die Bank of Scotland, bei der die Britische Einlagensicherung greifen würde im Falle einer Pleite.

Bei den Mitgliedsbanken des freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken sind die Einlagen auf den jeweiligen Tagesgeldkonten und Festgeldkonten bis zu einer Summe von derzeit 30 Prozent des Eigenkapitals, mit dem die Bank maßgeblich haften würde laut des Jahresabschlusses, der zuletzt veröffentlicht wurde.

Da aufgrund des Eigenkapitals die se freiwillige Einlagensicherung in der Regel in die Millionenhöhe geht, kann auch gesagt werden, die normalen Einlagen auf Tagesgeldkonten und Festgeldkonten sind 100 Prozent abgesichert.

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