Rürup-Rente als Sparplan
Mit dem Ziel, auch Freiberuflern und Selbständigen die Möglichkeit einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge zu bieten, ist 2005 die sogenannte Rürup-Rente an den Start gegangen. Namens- und Ideengeber der Basisrente ist der Ökonom Bert Rürup. Das Konzept sieht keine Zuschüsse, sondern Steuervorteile vor.
Dadurch lässt sich die Förderung der Rürup-Rente nicht in Heller und Pfennig hochrechnen wie es bei der Riester-Rente der Fall ist. Das liegt zum Teil auch daran, dass die Beitragszahlung bei der Basisrente lediglich einem Minimalstandard unterliegt, um eine Mindestrente zu gewährleisten. Ansonsten kann das Sparvolumen dank Sonderzahlungen, die einmal jährlich möglich sind, recht flexibel gehandhabt werden.
Die Beitragsflexibilität geht allerdings einher mit strikten Vorgaben für die Rahmenbedingungen. Es besteht kein Kapitalwahlrecht. Das heißt, es kann kein Geld aus der Rürup-Rente abgezogen werden. Das Guthaben darf weder beliehen, verpfändet, übertragen noch verschenkt werden, sondern wird ausschließlich als Rente ausgezahlt, frühestens ab dem 60. bzw. bei Verträgen, die nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen werden, erst ab dem 62 Lebensjahr. Stirbt der Rürup-Sparer vorher, verfällt das Kapital, sofern kein Hinterbliebenenschutz vereinbart wurde. Bei einem Basisrenten-Sparplan muss man sich also im Klaren darüber sein, dass der Vertrag kaum Spielraum lässt.
Dafür lassen sich mit der Basisrente Steuern sparen. Das Modell kommt daher nicht nur für Selbständige und Freiberufler in Frage, für die es ursprünglich entwickelt wurde, sondern unter gewissen Umständen auch für Arbeiter und Angestellte. Ab wann sich die Rürup-Rente als Steuersparsparmodell rentiert, sollte vorher allerdings sehr genau kalkuliert werden.
Rürup-Beiträge als Sonderausgaben absetzen
Die Beiträge für die Basisrente dürfen als Sonderausgaben geltend gemacht werden, bis maximal 20.000 Euro im Jahr. Bei Ehepartnern, die gemeinsam veranlagt werden, sind es 40.000 Euro. Diese Höchstgrenze gilt ab 2025. Vorher darf nur ein prozentualer Anteil der Sparbeiträge angesetzt werden. Im Jahr 2010 sind es 70 Prozent. Wurden zum Beispiel monatlich 100 Euro gespart und 800 Euro als Sonderzahlung geleistet, ergibt das insgesamt 2.000 Euro. Davon werden 70 Prozent steuerlich als Sonderausgaben anerkannt, also 1.400 Euro. Zu Beginn der Rürup-Rente, 2005, lag der steuerlich absetzbare Anteil bei 60 Prozent. Er steigt Jahr für Jahr um zwei Prozentpunkte. Hier eine Übersicht:
Jahr | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 |
absetzbar maximal |
60 % 12.000 € |
62 % 12.400 € |
64 % 12.800 € |
66 % 13.200 € |
68 % 13.600 € |
70 % 14.000 € |
72 % 14.400 € |
Jahr | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
absetzbar maximal |
74 % 14.800 € |
76 % 15.200 € |
78 % 15.600 € |
80 % 16.000 € |
82 % 16.400 € |
84 % 16.800 € |
86 % 17.200 € |
Jahr | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
absetzbar maximal |
88 % 17.600 € |
90 % 18.000 € |
92 % 18.400 € |
94 % 18.800 € |
96 % 19.200 € |
98 % 19.600 € |
100 20.000 € |
Besteuerung von Rürup-Renten
Während der Rentenphase müssen auf die Leistungen aus dem Rürup-Sparplan Steuern gezahlt werden. 2005 waren 50 Prozent der Rentenzahlung steuerpflichtig, ab 2040 sind es 100 Prozent. Auch hierzu eine Übersicht.
Jahr | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 |
Anteil | 50 % | 52 % | 54 % | 56 % | 58 % | 60 % | 62 % | 64 % | 66 % |
Jahr | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
Anteil | 68 % | 70 % | 72 % | 74 % | 76 % | 78 % | 80 % | 81 % | 82 % |
Jahr | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | 2031 |
Anteil | 83 % | 84 % | 85 % | 86 % | 87 % | 88 % | 89 % | 90 % | 91 % |
Jahr | 2032 | 2033 | 2034 | 2035 | 2036 | 2037 | 2038 | 2039 | 2040 |
Anteil | 92 % | 93 % | 94 % | 95 % | 96 % | 97 % | 98 % | 99 % | 100 % |
Bis Ende 2010 müssen übrigens alle Rürup-Produkte zertifiziert sein. Da es bei den Finanzämtern immer wieder zu Problemen bei der Anerkennung der Beiträge als Sonderausgaben kam, haben die Anbieter auf ein Zertifikat gepocht, an dem sich die Finanzbehörden orientieren können. Ausgestellt wird es von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Die im Rahmen der Rürup-Rente am häufigsten einsetzten Sparformen stellen wir Ihnen nachfolgend im Detail vor:
Kostenloses Angebot zur Rürup-Rente anfordern
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