Riester-Rente als Sparplan
Die Riester-Rente ist zweifelsohne das Erfolgsmodell der privaten Altersvorsoge. Als staatlich geförderte Rente und dritte Säule der Altersvorsorge hat sie (Stand Januar 2010) bereits über 13 Millionen Sparer überzeugt. Sie profitieren von den Zuschüssen, die zu den eigenen Sparraten gezahlt werden, und der Möglichkeit, die Beiträge steuerlich geltend zu machen.
Allgemeines zur Riester-Rente
Eingeführt wurde die nach dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, benannte Rente im Jahr 2002. Sie ist auf rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbständige, Empfänger von Arbeitslosengeld I, ALG II, Vorruhestands- und Krankengeld, Zivil- und Wehrdienstleistende, Kindererziehende, Beamte, geringfügig Beschäftigte und Pflichtversicherte nach dem Gesetz der Alterssicherung der Landwirte zugeschnitten. Selbständige und Freiberufler, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, bleiben bei der Riester-Rente außen vor. Für sie wurde 2005 die Rürup-Rente geschaffen.
Staatliche Förderung bei der Riester-Rente
Die staatliche Förderung der Riester-Rente erfolgt in Form von Zuschüssen, die 2008 die höchste (vorgesehene) Förderstufe erreicht haben
- Grundzulage: 154 Euro
- Kinderzulage: 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 Euro für Kinder, die ab 2008 geboren wurden. Voraussetzung ist, dass zumindest ein Monat im Jahr Anspruch auf Kindergeld bestand.
- Berufseinsteigerbonus: 200 Euro für alle Berufseinsteiger, die vor dem 25. Lebensjahr eine Riester-Rente abschließen
- Sonderausgabenabzug bei der Steuer, der auf 2.100 Euro pro Jahr beschränkt ist.
Maximale Einzahlungen und Bezug der Zulagen
Damit der Staat die Zulagen für die private Altersvorsorge zu 100 Prozent auszahlt, müssen die eigenen Beiträge inklusive des Zuschusses mindestens vier Prozent des versicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens betragen. Beispiel: Wird ein Einkommen von 30.000 Euro zugrundelegt, entsprechen 4,0 Prozent 1.200 Euro. Bei einem Single ohne Kinder werden von diesem Betrag 154 Euro Grundzulage abgezogen. Der Eigenanteil beträgt in dem Fall 1.046 Euro im Jahr bzw. rund 87,17 Euro im Monat. Verheiratete mit zwei Kindern (beide nach 2008 geboren), die demnach Anspruch auf 908 Euro Zuschuss haben – 154 Euro je Erwachsenen und 300 Euro je Kind – müssten lediglich 292 Euro pro Jahr respektive 24,33 Euro im Monat aufbringen. Nach unten hin wurde eine Grenze in Form des Sockelbetrages gezogen. Mindestens 60 Euro pro Jahr müssen aus eigener Tasche gezahlt werden, also 5,00 Euro im Monat. Die Zuschüsse werden jedoch nicht automatisch gezahlt, sie müssen beantragt werden. Dazu gibt es inzwischen einen Dauerzulagenantrag.
Auszahlung der Riester-Rente
Neben den Vorschriften zum Mindestbeitrag gelten noch eine Reihe weiterer Vorgaben für die Riester-Rente. Sie muss als Leibrente gezahlt werden. Maximal 30 Prozent des Kapitals dürfen zu Rentenbeginn in einem Betrag angefordert werden. Darüber hinaus müssen die Beiträge und Zuschüsse zu Beginn der Auszahlungsphase garantiert sein, damit das Riester-Produkt zertifiziert wird. Nicht mehr gültig ist die Vorschrift, dass die Riester-Rente nur Sparern gewährt wird, die der uneingeschränkten Steuerpflicht in der Bundesrepublik unterliegen. Damit ist es jetzt auch Gastarbeitern bzw. Arbeitern und Angestellten, die im Ausland wohnen, aber in Deutschland tätig sind, möglich, per Riester-Sparplan vorzusorgen und die Rente später im Heimatland ausgezahlt zu bekommen.
Wohn-Riester als Ergänzung
Ergänzt wurde das Riester-Konzept 2008 mit dem Wohn-Riester, der offiziell als Eigenheimrente bezeichnet wird. Das angesparte Kapital kann für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden, während die Zulagen in die Tilgung des Kredites fließen. Da das eigene Haus bzw. die eigene Wohnung nach wie vor als beste Form der privaten Altersvorsorge angesehen wird, stellt der Wohn-Riester eine recht interessante Option dar.
Die als Sparplan am meisten genutzten Varianten der Riester-Rente stellen wir Ihnen nachfolgend im Detail vor:
Kostenloses Angebot zur Riester-Rente anfordern
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