Planung der privaten Rentenversicherung

Mit einer privaten Rentenversicherung möchten viele Bundesbürger ihre Rentenlücke schließen. Im Rahmen der privaten Rentenversicherung profitieren Versicherte von einer lebenslangen Rente, die zu einem Mindestbetrag bereits bei Vertragsschluss garantiert ist. Zudem können Versicherte zwischen Rente und Einmalzahlung zu wählen.

Ein Teil der privaten Rentenversicherung besteht aus dem Garantiezins. Dieser wird am 1. Januar 2012 von derzeit 2,25 % auf 1,75 % abgesenkt. Neben dem garantierten Teil der Auszahlung gibt es den Überschussanteil. Die Höhe der Rente orientiert sich somit an dem Anlageerfolg des Unternehmens. Denn je höher der Betrag ist, den Versicherer mit Kundenguthaben am Kapitalmarkt erwirtschaften, desto mehr erhalten Versicherte am Ende ausgezahlt. Der Anlageerfolg des Unternehmens zugunsten des Kunden in der Vergangenheit ist somit ein wichtiger Indikator für die Höhe der künftigen Rente.

Angesichts der langen Vertragsbindung sollte der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nur nach ausreichender Prüfung erfolgen. Denn eine vorzeitige Kündigung oder eine Beitragsfreistellung können teuer werden. Was es zu beachten gilt:

Geförderte Altersvorsorge als erste Wahl:

Mit der ungeförderten privaten Rentenversicherung kann die eigene Altersvorsorge sinnvoll ergänzt werden. Deshalb sollte primär geprüft werden, ob die staatlich geförderte Riester-Rente oder eine Betriebsrente genutzt werden können. Selbstständigen, denen die Riester-Förderung verwehrt bleibt, bietet die private Rentenversicherung eine gute Möglichkeit, eine Rente bis zum Lebensende aufzubauen.

Jahresbeitrag bevorzugen:

Der Versicherungsbeitrag sollte, wenn möglich, jährlich gezahlt werden. So entgehen Versicherte möglichen Ratenzahlungszuschlägen und nutzen einen Renditevorteil, der durch die jährliche Verzinsung entsteht.

Rentengarantiezeit vereinbaren:

Bei Vereinbarung einer Rentengarantiezeit, wird die Rente für die Dauer der Rentengarantie auf jeden Fall bezahlt. Verstirbt der Rentenempfänger vorher, gehen die Rentenansprüche auf die Erben über. Die Vereinbarung einer solchen Garantie ist dann vernünftig, wenn für einen Partner oder die Familie gesorgt werden muss.

Todesfallleistung ausklammern:

Die private Rentenversicherung sollte auf das Nötigste beschränkt werden. Mit der Abwahl der Todesfallleistung erhöhen sich auch die Rentenansprüche. Für den Hinterbliebenenschutz eignet sich eine Risikolebensversicherung außerdem viel besser.

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