Garantiezins für private Renten- und Lebensversicherungen
Im Rahmen von privaten Rentenversicherungen und kapitalbildenden Lebensversicherungen wird häufig vom sogenannten Garantiezins gesprochen. Dieser Wert gibt an, wie viel Zinsen der Versicherungsnehmer prinzipiell garantiert als Mindestertrag aus der Versicherung erhält. Der Garantiezins ist vertraglich festgeschrieben. Derzeit liegt der Garantiezins bei 1,75%.
Wofür wird der Garantiezins gezahlt
Gezahlt wird der Garantiezins auf den Sparanteil der Versicherung, also das eingezahlte Kapital abzüglich den entstandenen Verwaltungskosten sowie der Provision.
Höchstrechnungszins
Die alternative Bezeichnung des Garantiezinses ist Höchstrechnungszins. Diesen Zinssatz legt das Bundesministerium für Finanzen fest. Der Höchstrechnungszins bestimmt den Wert, den Versicherungen maximal für die Deckungsrückstellungen zugrunde legen dürfen. Einfacher gesagt: Mehr als diesen Zinssatz dürfen Versicherer ihren Kunden nicht garantieren. Mögliche Überschussbeteiligungen oder potentielle Schlussüberschüsse sind lediglich Annahmen – der Versicherte hat keinen Anspruch darauf. Geregelt ist die Festsetzung des Höchstrechnungszinses für Lebensversicherungen in Paragraph 2 der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für Deckungsrückstellungen.
Entwicklung des Garantiezinses
Die letzte Korrektur des Garantiezinses fand am 1. Januar 2012 statt. Für alle danach abgeschlossenen privaten Lebens- oder Rentenversicherungen gilt der Garantiezins von 1,75%. Nachfolgend haben wir die Entwicklung des Garantiezinses von 1986 bis heute in einer Grafik abgebildet.
Entwicklung des Garantiezinses
Seit 1995 ist der Garantiezins mehrfach gesenkt worden. Aktuell beträgt der Garantiezins 1,75% (Stand: 2013).
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