Besteuerung von privaten Rentenversicherungen

Neben attraktiven staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen, sind auch private Sparpläne durchaus beliebt. Denn im Gegensatz zu den geförderten Varianten existieren keinerlei Vorgaben hinsichtlich der Vertragsgestaltung. So gelten bei staatlich unterstützten Riester-Verträgen beispielsweise Auszahlungsbeschränkungen, die den Abruf vor dem 60. Lebensjahr praktisch unrentabel werden lassen.

Zudem sind keine Gesamtauszahlungen des Guthabens möglich. Private Rentenversicherungen beispielsweise lassen dem Vertragsinhaber alle Gestaltungsfreiheiten. Denn diese Versicherungen gehören zu den privaten Vorsorgeverträgen.

Steuerliche Behandlung von Erträgen aus Rentenversicherungen

Private Altersvorsorge wird bei der Ansparung steuerlich unterstützt – allerdings nicht so stark wie staatlich geförderte Varianten. Während Riester-Rente und Co. in ihrer Ansparphase vollkommen steuerfrei gespart werden können, gilt für private Verträge eine hälftige Besteuerung in der Auszahlungsphase. Das bedeutet, dass die Hälfte der Erträge zum persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden muss.

Voraussetzungen dafür sind eine Gesamtvertragslaufzeit von 12 Jahren und ein Mindestalter des Vertragsinhabers bei Vertragsablauf von 60 Jahren. Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, wird der gesamte Ertrag des Altersvorsorgevertrages besteuert.

Da der persönliche Einkommensteuersatz im Alter im Regelfall niedriger ist als während des Berufslebens, ist die Besteuerung in der Praxis oftmals nicht so hoch wie zunächst angenommen.

Vor allem im Rahmen von Rentenversicherung können aufgrund relativ hoher Ertragsanteile dennoch recht hohe Steuerforderungen auftreten.

Für alle Verträge, die bis einschließlich 2004 abgeschlossen wurden, fällt hingegen keinerlei Besteuerung an wenn sie bis zur Auszahlung mindestens 12 Jahre bestanden – unabhängig vom Alter des Inhabers.

Die verschiedenen Varianten der Altersvorsorge bieten dem Sparer unterschiedliche Vor- und Nachteile. Um eine möglichst optimale Gestaltung der Altersvorsorge zu erreichen, sollten beide Vorsorgevarianten miteinander kombiniert werden.

Auch die Flexibilität ist bei einer Kombination erfahrungsgemäß am größten. In diesem Punkt sind Riester-Verträge im Übrigen wieder erstklassig, da sich alle Zahlungen völlig frei gestalten lassen und praktisch keinerlei Verpflichtung zur Einzahlung besteht. Auch Sonderzahlungen sind völlig unproblematisch.

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