Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine Subvention des Staates zur Wohnbauförderung. Die Wohnungsbauprämie gibt es bereits seit dem Jahr 1952 und wurde eingeführt, um den Wohnungsbau zu fördern und Wohneigentum zu schaffen. Denn dem zweiten Weltkrieg fielen nicht nur viele Menschenleben zu Opfer, sondern auch Gebäude und Häuser. Die Grundlage für die WoP wurde bereits im Jahr 1934 – also 10 Jahre nach Gründung der ersten deutschen Bausparkasse – geschaffen. In diesem Jahr führte man nämlich die steuerliche Förderung von Beiträgen an Bausparkassen ein.

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie beträgt seit dem Jahr 2004 8,8 % – bei Ledigen werden höchstens 512 Euro jährlich bezuschusst, bei Ehepaaren maximal 1.024 Euro pro Jahr. Die Förderung beträgt also maximal 45,06 Euro bzw. 90,11 Euro pro Jahr.

Voraussetzungen für den Erhalt der Wohnungsbauprämie

Um Anspruch auf die Wohnungsbauprämie zu haben, darf das zu versteuernde Einkommen nicht mehr als 25.600 Euro (Ledige) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete) betragen (zu versteuerndes Einkommen = Bruttoeinkommen abzgl. Freibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben). Bereits ab dem 16. Lebensjahr kann ein Bausparvertrag mit mindestens 50 Euro jährlich bespart werden. Voraussetzung für den Erhalt der WoP ist auch, dass der Vertrag mindestens über einen Zeitraum von 7 Jahren läuft.

Neue Regelungen für Bausparverträge nach dem 1. Januar 2009:

Wurde der Bausparvertrag nach 2008 abgeschlossen, ist der Anspruch auf Wohnungsbauprämie an die wohnwirtschaftliche Verwendung des Bausparguthabens gebunden. Wird die Wohnungsbauprämie nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke einer selbst genutzten Wohnimmobilie verwendet, muss die vom Staat gezahlte Prämie zurückgeführt werden.

Eine Ausnahme gilt bei Bausparen, die bei Vertragsschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: diese können das Geld nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist nämlich auch für andere Zwecke einsetzen.

Wohnungsbauprämie rechtzeitig beantragen

Der Antrag auf WoP kann bis zu zwei Jahre rückwirkend bei der jeweiligen Bausparkasse gestellt werden (z. B. die Wohnungsbauprämie für das Jahr 2009 kann bis zum 31.12.2011 beantragt werden). Die Auszahlung erfolgt allerdings erst bei Zuteilung des Bausparvertrages (bei Erreichen der Bewertungszahl), einer prämienunschädlichen Kündigung (Härtefälle) oder nach Ablauf der Bindungsfrist von sieben Jahren.

Kombination mit anderen Förderungen

Auf die gleichen Einzahlungen gibt es nur eine Fördermöglichkeit.
Wer seinen Bausparvertrag mit Vermögenswirksamen Leistungen bespart, darüber hinaus aber noch Bausparbeiträge leistet, kann neben der Arbeitnehmersparzulage auch von der Wohnungsbauprämie profitieren, vorausgesetzt die jeweils geltenden Einkommensgrenzen werden eingehalten.

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