Vermögenswirksame Leistungen
Für Arbeitnehmer gibt es einige Möglichkeiten, über den Arbeitgeber finanzielle Vorteile zu erlangen. Einen Weg bieten die Vermögenswirksamen Leistungen (VL oder VWL). Dabei handelt es sich um eine monatliche Geldleistung des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Bruttoeinkommen geleistet wird und dem Vermögensaufbau dient.
Die vermögenswirksamen Leistungen sind im Fünften Vermögensbildungsgesetz geregelt und im Arbeits- bzw. Tarifvertrag oder in zusätzlichen Betriebsvereinbarungen geregelt. Bis zu 40 Euro können Arbeitnehmer dadurch monatlich extra sparen, zusätzlich besteht bei einigen Arbeitnehmern, die Vermögenswirksame Leistungen beziehen, Anspruch auf staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage. Vermögenswirksame Leistungen unterliegen der Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Die Spardauer beträgt 6 Jahre, danach muss der VL-Vertrag noch 1 Jahr ruhen, so dass die Auszahlung frühestens nach 7 Jahren erfolgen kann. Um Vermögenswirksame Leistungen zu erhalten, muss allerdings ein VL-Sparplan abgeschlossen werden. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die chancenreichsten Produkte:
Bausparvertrag
Bausparverträge sind die meistgenutzte Form für Vermögenswirksame Leistungen. Vor allem sicherheitsorientierte VL-Sparer können den Arbeitgeberanteil direkt in den Bausparvertrag einfließen lassen. Werden die gesetzlich bestimmten Einkommensgrenzen (bei Ledigen 17.900 Euro) nicht überschritten, können sich Bausparer sogar über die Arbeitnehmersparzulage freuen.
Tilgung eines Baukredits
Die Vermögenswirksamen Leistungen können ebenfalls für die Tilgung eines Baudarlehens eingesetzt werden. Einzige Bedingung ist, dass die Immobilie selbst genutzt wird.
Die VL-Zahlungen werden entweder auf das eigene Konto überwiesen, wobei dem Arbeitgeber ein Verwendungsnachweis durch die Bank ausgestellt werden muss. Oder der Arbeitgeber überweist die Summe direkt auf das Darlehenskonto. Hier könnte allerdings zum Problem werden, dass viele Kreditinstitute während der Zinsbindung nicht zu einer nachträglichen Erhöhung der Tilgung bereit sind.
Bis zu einem Einkommen von 17.900 Euro haben VL-Sparer Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage.
Beteiligungen
Vermögenswirksame Leistungen können auch in Betriebliche Beteiligungen oder Investmentfonds fließen, welche zum Beispiel über einen Fondssparplan bespart werden. Diese bieten höhere Renditechancen, gleichzeitig aber auch ein Verlustrisiko. Dieses kann allerdings schon bei der Auswahl der Fonds reduziert werden. VL-Sparer, die die Einkommensgrenze von 20.000 Euro nicht übersteigen, erhalten die Arbeitnehmersparzulage.
Banksparplan
Ein Banksparplan ist besonders für VL-Sparer geeignet, die keinen Anspruch auf staatliche Förderung haben. Die Verzinsung beim Banksparplan besteht meist aus einem variablen Basiszins sowie einem Bonuszins. Da der Zinssatz jederzeit verändert werden kann, weiß der VL-Sparer am Anfang der Laufzeit noch nicht, wie hoch das Guthaben am Ende wirklich ist.
Betriebliche Altersvorsorge
VL-Sparer, die keine staatliche Förderung erhalten, können ihre vermögenswirksamen Leistungen auch für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) verwenden und auf diese Steuern und Sozialabgaben sparen. Erst im Alter werden die Auszahlungen versteuert – dann aber regelmäßig zu einem niedrigeren Steuersatz. VL-Sparer, deren Tarifvertrag das Umwandeln der Leistung für eine Betriebsrente zulassen, können zwischen fünf verschiedenen Wegen wählen, nämlich Direktzusage und -versicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse und -fonds.
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