Sicherheit bei Geldanlagen und Sparformen

Sparer, die ihr Geld investieren möchte, sind vor allem seit der Finanzkrise gezeichnet und verunsichert, wenn es um die Sicherheit ihres angelegten Geldes geht. Zwar können sich gerade sicherheitsorientierte Anleger getrost für Tages- und Festgeld entscheiden, doch die Skepsis der Anleger bleibt.

Nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) sind Kreditinstitute verpflichtet, EU-weit einer Entschädigungseinrichtung anzugehören. Durch die jeweilige Entschädigungseinrichtung sind im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der Bank sind 100 Prozent der jeweiligen Kundeneinlage bis 50.000 Euro geschützt, ab dem 31. Dezember 2010 wird der Schutz auf 100.000 Euro angehoben.

Über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus garantieren einige Kreditinstitute sowie alle Sparkassen, öffentlichen Banken und Genossenschaftsbanken eine zusätzliche Einlagensicherung. Wer sein Geld bei Kreditinstituten der Öffentlichen Hand anlegt, kann von einem unbegrenzten Schutz seiner Einlagen ausgehen. Der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe hat ein mehrstufiges System geschaffen, mit dem die Sparkassen die Kundeneinlagen zu 100 Prozent absichern. Durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken sind ebenfalls alle Einlagen, die den gesetzlichen Entschädigungsanspruch von 50.000 Euro übersteigen, abgesichert. Bei Genossenschaftsbanken, wie beispielsweise Volksbanken und Raiffeisenbanken, sind Kundeneinlagen durch die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken auch zu 100 Prozent geschützt.


Bei deutschen Privatbanken ist der Anlegerschutz zwar begrenzt, diese können allerdings die Möglichkeit nutzten, sich zusätzlich dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken anzuschließen, was viele Institute auch bereits getan haben. Mit dieser Mitgliedschaft sind Einlagen pro Kunden in Höhe von 30 Prozent des Eigenkapitals der jeweiligen Bank gesichert. Schon bei kleineren Kreditinstituten handelt es sich nicht selten um Millionenbeträge, also Bereiche, die kaum ein normaler Sparer je erreichen wird.
Wertpapiere fallen nicht unter die Einlagensicherung der Banken. Die Depots werden von den Kreditinstituten nur verwaltet und werden im Falle der Insolvenz der Bank an den Kunden herausgegeben.

Dagegen sind alle Vermögensverwalter und Anlageberater, also Wertpapierhandelsunternehmen, sind verpflichtet, einer Entschädigungseinrichtung beizutreten. Sollte ein Wertpapierhandelsunternehmen in eine finanzielle Schieflage geraten, leistet die Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) Entschädigung, und zwar bis 90 % der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften des Gläubigers, maximal den Gegenwert von 20.000 Euro.

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