Wie kommt man an seine Zulage zur Riester Rente?
Riester-Verträge sind derzeit der Renner unter den Produkten zur privaten Altersvorsorge. Fast 10 Millionen Bundesbürger haben mit Stand November 2007 schon einen Vertrag zur Riester Rente abgeschlossen. Den Grossteil davon zwar immer noch als Rentenversicherung, aber immer mehr vorwiegend junge Verbraucher erkennen zum Glück die langfristigen Renditevorteile, die ihnen ein Riester Fondssparplan bringt. Während interessierte Leser Details sowohl zur Riester Rente als auch zu Riester Fondssparplänen auf den entsprechenden Detailseiten unseres Finanzportals finden, befassen wir uns auf dieser Seite mit der Frage, wie man nun an die Riester Förderung kommt, die ja den Reiz des ganzen ausmacht. Aber gehen wir der Reihe nach vor und beantworten diese Frage schrittweise:
Wer bekommt Zulagen für eine Riester Rente?
Förderungsberechtigt ist jeder, der ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen bezieht, Arbeitslosengeld erhält oder einen entsprechenden Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte, wenn er oder sein Ehepartner unterhalb der Bezugsgrenzen dafür liegen würden. Auch wer als Mutter oder Vater seine so genannte Elternzeit in Anspruch nimmt, ist förderberechtigt. Darüber hinaus gehören auch Beamte zum Kreis der Förderberechtigten. Bei Selbständigen muss der Ehepartner eine der eben genannten Voraussetzungen erfüllen und ebenfalls einen Riester Vertrag haben, damit auch sie zulagenberechtigt sind.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Riester-taugliche Verträge in Form eines Banksparplanes, Fondssparplanes oder einer Rentenversicherung.
Wie viel Geld muss ich einzahlen, um die maximalen Zulagen zu bekommen?
Ab 2008 müssen Sparer 4 Prozent ihres Bruttoeinkommens vom Vorjahr abzüglich der Zulagen einzahlen, um sich die maximal möglichen Zulagen zu sichern. Zahlen sie weniger ein, bekommen sie auch weniger Zulagen. Geringverdiener und Eltern in der so genannten Elternzeit müssen mindestens 60 Euro im Jahr einzahlen, um eine Zulage zu erhalten. Bei der Berechnung der Einzahlungen kann Ihnen unser Riester Rechner wertvolle Dienste leisten.
Wie hoch sind die Zulagen?
Seit 2008 stehen Riester Sparern pro Person 154 Euro Grundzulage zu, wenn sie 4 Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich dieser Zulage in ihren Riester Vertrag einzahlen. Hat ein Single also 40.185 000 Euro im Vorjahr verdient, so sind vier Prozent davon 1.600 Euro. Abzüglich der Grundzulage muss er dann also 1.446 Euro einzahlen, um die volle Zulage zu bekommen. Pro vor 2008 geborenem Kind gibt es darüber hinaus einen Zuschlag von 185 Euro und für alle ab 2008 geborenen Kinder sogar 300 Euro. Dazu kommt seit kurzem eine Einmalzulage von 200 Euro, wenn die Riester-Rente bis zum Alter von 25 Jahren abgeschlossen wird. Hätte unser Single also ein Kind, müsste er nur noch 1.261 Euro Eigenbeitrag leisten, um sich beide Zulagen zu sichern. Bei einer höheren Anzahl von Kindern verringert sich dieser Eigenbeitrag entsprechend weiter. Nach oben sind die erforderlichen Einzahlungen auf 2.100 Euro pro Jahr inklusive Zulagen begrenzt. Wer mehr einzahlt, kann das gerne tun, bekommt dann aber keine höheren Zulagen.
Wie bekomme ich meine Zulage?
Die Zulagen zu einem Riester Vertrag müssen vom Sparer beantragt werden. Einen entsprechenden Antrag dazu erhält jeder Sparer beim Abschluss seines Riester-Vertrages vom entsprechenden Anbieter. Diesen Zulagenantrag muss er ausfüllen und an den Anbieter zurücksenden, welcher ihn dann an die Zulagenstelle weiterleitet. Daraufhin wird die Zulage, auf welche der Sparer durch seine Einzahlungen Anspruch hat, im darauf folgenden Jahr direkt vom Staat in den Riester Vertrag eingezahlt.
Wichtig: Wer seinen Zulagenantrag nicht abschickt, verschenkt seine Zulagen und damit bares Geld! Bei Änderung der Familienverhältnisse (Heirat, Geburt von Kindern) muss dies dem Anbieter mitgeteilt und der Zulagenantrag erneut ausgefüllt werden.
Welche Steuervorteile bieten sich mir?
Beiträge zur Riester Rente können inklusive Zulagen steuerlich als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Die vom Staat gezahlten Zulagen werden dann allerdings wieder abgezogen, da sie ja keinen Eigenanteil darstellen. Der Steuererklärung ist dazu eine Bestätigung über die erbrachte Eigenleistung durch das Institut, bei dem der Sparer seinen Riester Vertrag hat, beizufügen. Dabei können seit 2008 bis zu 2.100 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Bei Ehepartnern dürfen dabei nur dann beide ihre Einzahlungen steuerlich absetzen, wenn beide förderberechtigt sind. Ist nur ein Ehepartner förderberechtigt, darf auch nur einmal der Beitrag steuerlich abgesetzt werden.
Wie die späteren Auszahlungen aus einer Riester Rente besteuert werden, erklären wir Ihnen in einem eigenen Ratgeber:
Kann ich meine Riester Rente auch im Ausland beziehen?
Immer wieder zieht es Rentner an ihrem Lebensabend ins Ausland. Hier stellt sich dann oft die Frage, inwieweit eine Riester Rente auch im Ausland bezogen werden kann. Und genau darin besteht ein Haken am ganzen System. Wer seinen alleinigen Wohnsitz ins Ausland verlagert, muss sämtliche erhaltenen Steuervorteile und Zulagen zurückerstatten. Das geschieht natürlich nicht auf einen Schlag. Vielmehr hält der Anbieter des Vertrages dann von jeder Rentenzahlung 15 Prozent ein, die er direkt an die Zulagenstelle abführt, bis Steuervorteile und Zulagen vollständig zurückerstattet sind. Da darüber hinaus aber die Zinsen, die während der Ansparphase erwirtschaftet wurden, nicht angetastet werden, kann sich eine Riester Rente selbst in einem solchen Fall lohnen. Darüber hinaus ist die empfangene Rente dann auch nicht mehr in Deutschland, sondern nach den Steuergesetzes des Wohnsitzes steuerpflichtig, was sich sehr vorteilhaft auf die Steuerlast auswirken kann. Behält der Riester-Sparer allerdings in Deutschland einen Zweitwohnsitz, ändert sich an der weiter oben beschriebenen Besteuerung nichts.
Kostenloses Angebot zur Riester-Rente anfordern
Über das nachfolgende Formular können Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot sowie eine individuelle Beratung zur Riester-Rente anfordern (Versicherungsvermittlung erfolgt über die finanzen.de AG bzw. über deren Lead-Börse angeschlossene Makler):