Besteuerung von Riester-Renten
Nachdem wir in unserem Ratgeber zum Riester Fondssparplan bereits besprochen haben, welche Renditen mit solchen Produkten möglich sind, wollen wir auf dieser Seite der Frage nachgehen, worin die Unterschiede zwischen der Besteuerung normaler Fondssparpläne und Riester Renten liegen.
Besteuerung von Fonds
Seit 2009 gilt für alle Kapitalerträge die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Da zu diesem Zeitpunkt auch die bisher geltende Spekulationsfrist von zwölf Monaten wegfiel, unterliegen alle Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne abgesehen von wenigen Ausnahmen dieser Pauschalsteuer. Die Steuer wird dabei auf den Ertragsanteil erhoben, also die Differenz zwischen allen Einzahlungen und allen Auszahlungen.
Besteuerung der Riester-Rente
Da die Einzahlungen in eine Riester-Rente seit 2008 durch den gewährten Sonderausgabenabzug von bis zu 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr bzw. bis zu einer Höchstgrenze von 2.100 Euro im wirtschaftlichen Sinne aus unversteuertem Einkommen stammen, müssen sowohl Einmalzahlungen als auch monatliche Rentenleistungen aus einem solchen Vertrag in vollem Umfang besteuert werden (§ 22 Nr. 5 EStG). Dabei wird der persönliche Einkommensteuersatz angewendet.
Auswirkungen der unterschiedlichen Besteuerung
Die Unterschiede in der Besteuerung von Riester Renten und zum Beispiel einem Fondssparplan kennen wir jetzt also. Doch wie wirkt sich diese unterschiedliche Besteuerung in der Praxis aus? Um diese Frage zu beantworten, nehmen wir uns ein einfaches Beispiel zur Hand, welches wir einmal für einen gewöhnlichen Fondssparplan und einmal für einen Riester-Fondssparplan durchrechnen.
Beispiel – Riester Rente vs. Dachfonds
Dabei gehen wir von folgenden Annahmen aus: ein derzeit 25-jähriger Sparer mit einem Bruttoeinkommen von 52.500 Euro zahlt ab dem 1. Januar 2008 jährlich vier Prozent dieses Einkommens abzüglich der ab 2008 geltenden staatlichen Grundzulage von 154 Euro in einen Riester-Fondssparplan ein. Sein Grenzsteuersatz beträgt 35 Prozent und er macht seine Einzahlungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend. Die Auszahlung der Riester Rente soll ab dem 60.Lebensjahr beginnen und die angenommene Wertentwicklung beträgt acht Prozent pro Jahr.
Dagegen stellen wir im zweiten Beispiel denselben Sparer, nur dass er diesmal die bei unserer Riester-Rente tatsächlich getätigten Eigenleistungen per Fondssparplan in einen Dachfonds tätigt. In beiden Fällen wird von einer 30-jährigen Rentenphase ausgegangen, also das zu Beginn der Rentenphase vorhandene Kapital über einen Zeitraum von 30 Jahren ausgezahlt. Die Rendite des noch nicht ausgezahlten Kapitalstocks soll während der Auszahlungsphase 4 Prozent pro Jahr betragen. Der Einfachheit halber nehmen wir die Verzinsung des jährlich eingezahlten Kapitals mit den angegebenen acht Prozent pro Jahr an.
Nachfolgend haben wir nun alle Daten dieses Beispiels sowohl für die Riester-Rente als auch den Fondssparplan im direkten Vergleich gegenübergestellt:
Riester Rente | Fondssparplan | |
Bruttoeinkommen | 52.500,00 Euro | |
Monatliche Sparleistung | 175,00 Euro | 105,41 Euro |
Staatliche Grundzulage pro Jahr | 154,00 Euro | – |
Staatliche Grundzulage pro Monat | 12,83 Euro | |
Eigenanteil pro Monat | 162,17 Euro | – |
Davon als Sonderausgaben im Rahmen der Steuererklärung abzugsfähig |
162,17 Euro | – |
Steuerliche Rückerstattung (bei 35 Prozent Steuersatz) |
56,76 Euro | – |
Echte Eigenleistung pro Monat | 105,41 Euro | 105,41 Euro |
Einzahlungsphase | ||
Jährliche Rendite | 8 Prozent | |
Dauer der Einzahlungsperiode | 35 Jahre | |
Grenzsteuersatz | 35 Prozent | |
Angespartes Kapital zu Rentenbeginn | 377.362,00 Euro | 226.417,00 Euro |
Insgesamt eingezahlt | 68.114,40 Euro | 44.274,36 Euro |
Davon als Sonderausgaben im Rahmen der Steuererklärung abzugsfähig |
68.114,40 Euro | – |
Steuerliche Rückerstattung (bei 35 Prozent Steuersatz) |
23.840,04 Euro | – |
Eigenleistung insgesamt | 44.274,36 Euro | 44.274,36 Euro |
Rentenphase (Auszahlungsphase) | ||
Besteuerung des Kapitalstocks bei Umschichtung in einen Rentenplan |
steuerfrei, erst die Rentenzahlungen werden besteuert |
25 Prozent zzgl. 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag |
Vorhandenes Kapital nach Steuern | 377.362,00 Euro | 178.376,47 Euro |
Verzinsung des vorh. Kapitals während der Rentenphase |
4 Prozent | |
Dauer der Rentenzahlung | 30 Jahre | |
Grenzsteuersatz | 35 Prozent | |
Monatliche Zusatzrente brutto | 1.777,65 Euro | 840,28 Euro |
Steuerliche Behandlung der Auszahlung |
die Rentenzahlung wird vollständig mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von 35 Prozent besteuert |
Nur auf den Ertragsanteil sind 25 Prozent Abgeltungssteuer zzgl. 5,5 % Soli-Zuschlag zu zahlen |
Zu versteuernder Anteil | 1.777,65 Euro | 32,32 Euro |
zu entrichtende Steuern | 622,18 Euro | 8,52 Euro |
Monatliche Zusatzrente netto | 1.155,47 Euro | 831,76 Euro |
Wie Sie dem Beispiel entnehmen können, sorgen staatliche Grundzulage und der steuerliche Sonderausgabenabzug dafür, dass die Zusatzrente aus einem Riester-Vertrag bei gleicher Eigenleistung trotz der vollständigen Besteuerung höher ausfällt, als bei einem Fondssparplan mit derselben Eigenleistung.
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