Riester-Rente im Ausland
Seit 1. Januar 2010 können Arbeitnehmer auch innerhalb der Europäischen Union „riestern“. Gemäß Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) dürfen Arbeitnehmer und Rentner auch nach einem Umzug ins EU-Ausland die bereits erhaltene Förderung behalten. Die Regelung gilt auch für die Länder Island, Norwegen und Liechtenstein, diese Länder gehören zwar nicht zur EU, sind aber Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
Da die Riester-Förderung an die Pflichtversicherung in einem inländischen gesetzlichen Alterssicherungssystem gekoppelt ist, können nur Arbeitnehmer in den Genuss einer Förderung kommen, die in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung oder in der Beamtenversorgung pflichtversichert sind.
Dauerhafter Auslandsaufenthalt
Wer seine Zelte in Deutschland abbricht und ins Ausland geht, erhält keine Riester-Förderung.
Innerhalb der EU müssen Zulagen und Steuervorteile nicht zurückgezahlt werden. Der Vertrag wird beitragsfrei gestellt oder ohne Zulagen weitergeführt. Aus dem angesparten Kapital erfolgen später die Rentenzahlungen.
Außerhalb der EU muss die komplette Förderung zurückgezahlt werden. Ist eine spätere Rückkehr in die Heimat nicht ausgeschlossen, sollte die Stundung der Rückzahlung bis zum Rentenbeginn beantragt werden.
Zeitlich begrenzter Auslandsaufenthalt
Wird der Versicherte von seinem Arbeitgeber über einen begrenzten Zeitraum ins Ausland – egal ob innerhalb oder außerhalb der EU – geschickt, erhält dieser auch im Ausland die Förderung. Wer aus eigenen Stücken das Land verlässt, hat keinen Anspruch.
Grenzgänger
Ein Grenzgänger, der im benachbarten Ausland wohnt und in Deutschland arbeitet, ist in der Bundesrepublik rentenversichert und hat seit dem Jahr 2010 Anspruch auf Riester-Förderung. Bei Beendigung der Arbeit in Deutschland entfällt die Förderung. Die in Anspruch genommene Förderung muss aber nicht zurückgezahlt werden.
Grenzgänger, die in einem Nachbarland arbeiten, erhalten in der Regel keine Förderung. Wie bereits erwähnt, gibt es diese nur für Arbeitnehmer, die Mitglied der deutschen Rentenversicherung sind. Ausnahme: Riester-Verträge, die vor 2010 abgeschlossen wurden, sind auch weiterhin förderungsfähig.
Wohn-Riester für Auslandsimmobilie
Riester-Zulagen dürfen mittlerweile auch für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung im Ausland eingesetzt werden. Wird die Riester-geförderte Immobilie aus beruflichen Gründen eine Zeit lang nicht selbst bewohnt, kann das Objekt vermietet werden. Dies wirkt sich nicht förderungsschädigend aus. Vor Vollendung des 67. Lebensjahres muss der Riester-Sparer aber wieder einziehen.
Riester-Rente als Sparplan
Die als Sparplan am meisten genutzten Varianten der Riester-Rente stellen wir Ihnen nachfolgend im Detail vor:
Kostenloses Angebot zur Riester-Rente anfordern
Über das nachfolgende Formular können Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot sowie eine individuelle Beratung zur Riester-Rente anfordern (Versicherungsvermittlung erfolgt über die finanzen.de AG bzw. über deren Lead-Börse angeschlossene Makler):