Nichtveranlagungsbescheinigung

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist im eigentlichen Sinn nichts anderes als ein erweiterter Freistellungsauftrag, der bei der Bank eingereicht werden kann. Allerdings kommt der Antrag nur für einen sehr eingegrenzten Anlegerkreis in Frage. Kinder, Studenten und Rentner, die nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden können, weil ihr Einkommen zu niedrig ist, können unter Umständen bei Kapitalerträgen die Abgeltungssteuer umgehen.

Dies ist dann der Fall, wenn sämtliche Einkünfte pro Jahr in Summe 8.841,- Euro nicht übersteigen.

Durch die Nichtveranlagungsbescheinigung, die jeweils für drei Jahre gültig ist und beim Finanzamt beantragt werden kann, gehen von den Kapitalerträgen nicht die 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag ab.

Für Ehepaare allerdings gilt, dass sie den Antrag nur gemeinsam stellen können, da in einer Ehe beide Einkommen eingerechnet werden. Wenn das Einkommen inklusive Kapitalerträgen insgesamt 17.682,- Euro nicht überschreitet (Stand 2010), wird die Nichtveranlagungsbescheinigung gewährt.