Sparplan als Geldanlage für Kinder
Dutzende Umfragen belegen, dass die Vorsorge für Kinder und Enkelkinder den Eltern und Großeltern besonders am Herzen liegt. Die Bereitschaft, in die Zukunft des Nachwuchses zu investieren, ist entsprechend hoch. Banken und Versicherungen bieten dazu eine Vielzahl von Produkten an. Häufig legen Oma und Opa direkt nach Geburt ein Sparbuch an oder schließen eine Ausbildungsversicherung ab. Dabei wäre ein Sparplan wesentlich effektiver und flexibler.
Welche Produkte für Kinder empfehlenswert?
Geeignet, um Geld für den Führerschein, das erste Auto, die erste Wohnung oder die Ausbildung zu sparen, sind sowohl Bank- und Fondssparpläne als auch ein Tagesgeldkonto, auf das monatlich ein fester Betrag überwiesen wird. Für welche dieser Varianten man sich entscheidet, ist letztlich eine Frage des eigenen Anlageverhaltens. Viele Kreditinstitute und Fondsgesellschaften haben genau für diese Zwecke Sparpläne entwickelt. Ob sie besser sind, also eine höhere Rendite bringen, als „normale“ Sparpläne, kann nur ein Vergleich zeigen.
Laufzeit eines Sparplans für Kinder
In der Regel laufen die Sparpläne für Kinder bis zum 18. Geburtstag. Sobald der oder die Begünstigte volljährig ist, kann er oder sie über das Geld verfügen. Um welchen Betrag es sich dabei handelt, hängt schlicht von der Sparrate und der Verzinsung bzw. bei einem Fondssparplan von der Entwicklung des oder der Fonds ab.
Minimale Monatsrate, Kindergeld nutzen
Möglich ist ein Sparplan für den Nachwuchs bereits ab 25 Euro im Monat. Experten raten dazu, wenn möglich, einen Teil des Kindergeldes anzulegen. Wurde der Sparplan von den Großeltern angelegt, richtet sich die Sparrate nach deren finanziellen Möglichkeiten. Handelt es sich um einen Sparplan, der für ein Tagesgeldkonto eingerichtet wurde (Tagesgeld-Sparplan), kann die Rate jederzeit problemlos angepasst werden.
Steuerliche Freibeträge bei Geldanlagen der Kinder
Zahlen die Eltern in den Sparplan ein, hat das für sie sogar steuerrechtliche Vorteile. Sie können nicht nur ihren eigenen Steuerfreibetrag geltend machen, sondern auch den des Kindes – sofern der Nachwuchs keine anderen Einkünfte hat. Seit dem 1. Januar 2010 gilt ein Steuerfreibetrag für Kinder von bis zu 8.841 Euro, gegliedert in 8.004 Euro Grundfreibetrag, 801 Euro Sparerpauschbetrag und 36 Euro Sonderausgabenpauschale. Berücksichtigt werden muss allerdings, dass sich die Kapitalerträge auf Leistungen wie das Kindergeld auswirken.
Kinder und Jugendliche können übrigens auch selbst Sparpläne abschließen, wenn sie über erstes eigenes Geld verfügen und regelmäßig sparen wollen. Auch hier gilt: Ab 25 Euro kann mit dem Vermögensaufbau via Sparplan begonnen werden.
Unsere Empfehlung – Sparplan Flex der Hannoverschen
Der Sparplan Flex der Hannoverschen ist eine hervorragende Möglichkeit der Kombination einer zinsstarken Anlage mit der hohen Sicherheit einer privaten Rentenversicherung! Er bietet sich ganz besonders als Geldanlage für Sie und Ihre Kinder bzw. Enkelkinder an. Weitere Informationen zum Sparplan Flex der Hannoverschen finden Sie hier:
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