Staatliche Förderung der Altersvorsorge
Ohne individuelle Finanzvorsorge wird im Alter das Geld schnell knapp. Deshalb fördert der Staat verschiedene private Rentenmodelle – von der Riester-Rente über die Rürup-Rente bis hin zur betrieblichen Altersvorsorge. Die Förderungen umfassen:
Riester-Rente
Vorteile
Fast 15 Millionen Bundesbürger sorgen inzwischen mit einer Riester-Rente privat für das Alter vor, um die Versorgungslücke der gesetzlichen Rentenversicherung zu schließen. Im Prinzip besteht die finanzielle Vorsorge aus einem monatlichen Beitrag sowie einem staatlich gewährten Zuschuss. Die Grundzulage beträgt derzeit 154 Euro pro Jahr und noch einmal 185 für jedes Kind mit Kindergeldanspruch. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 zur Welt kamen, beträgt der Zusatzbetrag sogar 300 Euro.
Voraussetzung für den vollen Anspruch auf Zuschuss des Staates: Die einbezahlte Prämie plus Zulage muss mindestens 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens betragen – wer weniger einzahlt, erhält entsprechend weniger Förderung. Mindestens 60 Euro und maximal 2.100 Euro sind als Grenzen angesetzt. Riester-Sparer, die beim Abschluss des Vertrags das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, erhalten im ersten Jahr noch eine Erhöhung der Grundzulage um einmalig 200 Euro (§ 84 EStG).
Attraktiver Vorteil der Riester-Rente aber ist die Möglichkeit, die Einzahlungsbeträge inklusive Zulagen in der Steuererklärung als Sonderausgaben abzusetzen. Maximal bis zu einem Betrag von 2.100 Euro. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis aus den Riester-Beiträgen höher ausfällt, als die Vorteile aus den staatlichen Zuschlägen. Ist dies der Fall, ersetzt das Finanzamt die Differenz. Potentiell kann jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, von den Steuer-Vorteilen profitieren.
Wichtig: Die Auszahlung der Rente bzw. eine einmalige Kapitalauszahlung im Alter ist steuerpflichtig. Allerdings sind die Steuersätze dann meist niedriger als während des sozialversicherungspflichtigen Arbeitslebens.
Rürup-Rente
Vorteile
Die sogenannte Rürup-Rente wird ebenfalls staatlich gefördert. Wer 2011 Beiträge in die Rürup-Rente einzahlt, kann jene zu 72 Prozent steuerlich als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Die Höhe der Steuerersparnis soll in den kommenden Jahren jeweils um 2 Prozent steigen, bis sie 2025 volle 100 Prozent umfasst. Maximal dürfen Alleinstehende 20.000 Euro pro Jahr für die private Altersvorsorge abgesetzt werden, bei Ehepaaren verdoppelt sich die Summe. Gerade für Unternehmer, Selbstständige oder Freiberufler mit hohem zu versteuerndem Einkommen ist diese steuersparende Altersvorsorge attraktiv.
Wie die Riester-Rente ist das Rürup-Pendant im Alter steuerpflichtig, wobei die Steuer vom Jahr des Rentenbeginns abhängig ist. Aktuell müssen Personen, die jetzt die erste Rente beziehen, 62 Prozent ihrer Rentenleistung versteuern. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Anteil jährlich um 2 Prozent, danach bis 2040 pro Jahr um einen Prozentpunkt an. Ab 2040 wird die Rürup-Rente somit voll steuerpflichtig.
Betriebliche Altersvorsorge
Vorteile
In die betriebliche Altersvorsorge (bAV) können pro Jahr bis zu 2.640 Euro steuerfrei und sozialversicherungsfrei einbezahlt werden (Stand: 2011) – das entspricht einer Höhe von maximal 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Möglich macht dies der Umstand, dass Arbeitgeber die Beiträge monatlich direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen können.
Für den etwas niedrigeren Betrag auf dem Lohnzettel sind entsprechend weniger Sozialabgaben zu zahlen, was eine zusätzliche Ersparnis bedeutet. Wer vor dem 1. Januar 2005 keine Direktversicherung oder einen Pensionskassen-Vertrag abgeschlossen hat, kann darüber hinaus einen weiteren Festbetrag von 1.800 Euro steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge investieren – allerdings diesmal nicht sozialversicherungsfrei. Experten kalkulieren bei einer Entgeltumwandlung von 100 Euro im Monat durchschnittlich mit einem Netto-Aufwand von unter 50 Euro.
Die Kapitalauszahlung oder Rente ist später voll steuerpflichtig, sofern die Beiträge während der Einzahlungsphase steuerfrei vom Arbeitgeber in die bAV geflossen sind. Gleichzeitig fallen auch Sozialabgaben auf Kranken- und Pflegeversicherung an.
Private Rentenversicherung ohne Förderung
Vorteile
Für viele ist im Hinblick auf Flexibilität der Beiträge und die steuerpflichtige Auszahlung eine private Rentenversicherung ohne staatliche Förderung eine attraktive Option. Im Prinzip ist diese Form der privaten Altersvorsorge eine kapitalbildende Versicherung. Die Beiträge können frei ausgehandelt werden und lassen sich ggf. auch zwischenzeitlich ändern. Vorab lässt sich der Zeitpunkt der Auszahlung der Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung vereinbaren
Vom Alter beim Rentenbeginn hängt nämlich auch ab, wie hoch schließlich der steuerpflichtige Anteil ausfällt. Wer seine private Rente z. B. erstmals mit 65 Jahren ausbezahlt erhält, hat üblicherweise einen Ertragsanteil von 18 Prozent auf den Steuern anfallen (d.h. bei 1.000 Euro wären auf 180 Euro Steuern anfällig). Mit 67 entspräche der Ertragsanteil bspw. hingegen 17 Prozent.
Tipp: Will der Versicherungsnehmer statt einer Rente eine einmalige Kapitalauszahlung erhalten, empfiehlt sich eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren und die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr – ansonsten ist das Kapital nach Abzug der Beiträge voll steuerpflichtig. Werden die genannten Vertragsbedingungen eingehalten, ist hingegen nur die Hälfte des Kapitals abzüglich der geleisteten Beiträge zu versteuern. Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1.602 Euro für zusammen veranlagte Verheiratete sind überdies vom Abzug befreit (Sparerpauschbetrag).
Zuschuss- und Sparmöglichkeiten | Steuervorteile Ansparphase | Steuer bei Auszahlung | Lohnt sich für | |
Riester-Rente | 154 Euro p.a. + 180/300 Euro pro Kind + einmalig 200 Euro (Abschluss bis 25 Jahre) | Beiträge als Sonderabgaben steuerlich absetzbar – max. 2.100 Euro | vollständig | jeden, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt |
Rürup-Rente | keine | Beiträge prozentual als Sonderabgaben steuerlich absetzbar – max. 20.000/40.000 Euro (ledig/verheiratet) | anteilig | Unternehmer, Angestellte, Selbstständige, Freiberufler, usw. mit hohem zu versteuerndem Einkommen |
Betriebliche Altersvorsorge | Arbeitgeber zahlt direkt vom Bruttogehalt ein, niedrigere Sozialabgaben | bis 4.400 Euro pro Jahr steuerfrei/davon 2.640 Euro sozialversicherungsfrei | vollständig | Arbeitnehmer, Angestellte, Berufseinsteiger |
Rentenversicherung ohne Förderung | keine | keine | nur teilweise | jeden, der eine Renditestarke Alternative zur staatlich geförderten RV sucht |
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