Rentenlücke berechnen und schließen
In einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Infratest dimap für die ARD aus dem Herbst 2012 fanden es ca. 75 Prozent der Befragten richtig, dass jeder Deutsche über die gesetzliche Rente hinaus für das Alter vorsorgen muss. Nur 22 Prozent stimmten eher nicht zu. So sehr sich die 22-prozentige Minderheit sträubt, ihnen wird kaum etwas anderes übrig bleiben. Inzwischen gilt als sicher, dass die staatliche Rentenversicherung allein kaum ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Entsprechend müssen die Bundesbürger zusätzlich privat vorsorgen – sonst droht eine Finanzlücke im Ruhestand. Wie hoch die persönlichen Rücklagen bzw. die Vorsorge individuell sein muss, darüber sind sich die meisten Verbraucher aber unklar. Das dieses Thema komplex und kontrovers ist, zeigen zwei Statistiken aus 2011: In einer Studie des IfD Allensbach gaben 43 Prozent aller Umfrage-Teilnehmer (die noch nicht in Altersrente leben) an, dass sie derzeit ihre Ausgaben für die Altersvorsorge "als nicht ausreichend erachten" (siehe Grafik).
Halten Sie das, was Sie bislang für die Altersvorsorge tun/getan haben, alles in allem für ausreichend?
In einer weiteren Umfrage der GfK im Auftrag des Vorsorgespezialisten Skandia zeigten sich ca. 57 Prozent äußerst ratlos hinsichtlich der Frage, wie viel Geld sie monatlich mindestens für eine private Altersrente zurücklegen müssen.
Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben im Alter
Prinzipiell gilt: Wenn die regelmäßigen Einnahmen im Alter nicht ausreichen, um sämtliche laufenden Ausgaben zu decken, entsteht eine sogenannte Rentenlücke. Die Differenz muss durch persönliche Vorsorge ausgeglichen werden, z. B. mit einer privaten Rentenversicherung, einer Riester- oder Rürup-Rente, Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen oder schlicht dem Rückgriff auf bestehendes Kapital. Wie hoch der Bedarf jedoch individuell ausfällt, lässt sich nicht einheitlich definieren, sondern ist von verschiedenen Rahmenbedingungen (Familienstand, Beruf, Lebenssituation) abhängig. So beziehen z. B. Ehepaare bei Ableben eines Partners die bekannte Witwen- bzw. Witwerrente. Außerdem sollten Paare mit Kindern evtl. Geld für die Ausbildung ihres Nachwuchses zurücklegen, sofern sich dieser Lebensabschnitt mit dem individuellen Renteneintritt der Elternteile überschneidet.
Checkliste Rentenlücke
Eine Hilfe für die Berechnung der Rentenlücke bieten wir Ihnen mit der hier als Formular downloadbaren Checkliste (PDF, 128 kb). Fügen Sie einfach Ihre zu erwartenden Einnahmen sowie die Ausgaben für das Alter in die Liste ein. Folgen Sie den Handlungsschritten und drucken Sie das Papier auf Wunsch aus. Die Daten lassen sich direkt in die Vorlage eintragen.
Berechnung der Rentenlücke im Formular
Als Anhaltspunkt für die Höhe der gesetzlichen Rente erhalten alle Versicherte über 27 Jahre einmal jährlich ihre Rentenauskunft, die den derzeitigen Anspruch sowie eine potentielle Auszahlungssumme bei Renteneintritt ausweist. Üblicherweise sind die Zahlen allerdings ernüchternd. 2011 erhielten Männer aus der gesetzlichen Rentenversicherung einen durchschnittlichen Auszahlungsbetrag von rund 990 Euro pro Monat, Frauen sogar nur 555 Euro (BMAS, 07/2011). Addieren Sie dazu mögliche Einkünfte aus Betriebsrenten sowie privater Vorsorge (Rentenversicherung, Riester-Rente, Rürup-Rente, Zinserträge, Dividenden, Mieten etc.) – davon abgezogen wird ein Pauschalbetrag für Steuern und Krankenkassenbeiträge (inkl. Pflegeversicherung). Gegenübergestellt wird der Bedarf im Alter, also Ausgaben für Haushalt, Wohnung (Miete), Energie, Kommunikation, Versicherungen, Darlehenstilgungen, Reisen, Hobbys sowie sonstige Posten.
Tipp: Beachten Sie eventuelle Preissteigerungsraten, z. B. bei Miete, Nebenkosten oder im Haushalt. Realistisch sind 2 bis 3 Prozent im Jahr.
Wer bei der Subtraktion der Ausgaben von den Einnahmen einen negativen Betrag erhält, muss seine private Vorsorgeplanung überdenken. Indes dient das Formular nur als Orientierung, da sich der Finanzbedarf im Alter meist deutlich niedriger als während der Berufszeit darstellt. Die Faustregel geht von einem Minus von etwa 30 Prozent gegenüber den Jahren der Berufstätigkeit aus.
Rechenbeispiel:
Wir nehmen an, dass bei einem zukünftigen Ruheständler monatlich mit einem Renteneinkommen von 2.000 Euro gerechnet wird. Aufgrund von eigenen Ansprüchen beziffert sich der Bedarf pro Monat aber auf 2.500 Euro/Monat. Im Jahr entsteht entsprechend eine Differenz von 6.000 Euro. Soll dieser Fehlbetrag durch eine monatliche Kapitalauszahlung über mindestens 15 Jahre hinweg ausgeglichen werden, müsste der Sparer mit Eintritt in den Ruhestand rund 72.792 Euro zu 3,00 % Zinsen auf einem Konto anlegen (siehe folgende Tabelle).
Nötiger Anlagenbetrag bei Rentenbeginn (bei 3,00 % Zinsen p.a.) | ||||||
Auszahlungs- dauer |
Geplante Rente | |||||
500 Euro | 1.000 Euro | 1.500 Euro | 2.000 Euro | 2.500 Euro | 3.000 Euro | |
10 Jahre | 52.012 | 104.026 | 156.039 | 208.052 | 260.065 | 312.077 |
15 Jahre | 72.792 | 145.583 | 218.375 | 291.166 | 363.958 | 436.749 |
20 Jahre | 90.715 | 181.431 | 272.146 | 362.862 | 453.577 | 544.292 |
25 Jahre | 106.177 | 212.353 | 318.530 | 424.707 | 530.883 | 637.060 |
30 Jahre | 119.514 | 239.027 | 358.541 | 478.055 | 597.568 | 717.082 |
ewig | 203.250 | 406.500 | 609.750 | 813.000 | 1.016.250 | 1.219.500 |
Die Aufstellung zeigt, wie hoch ein Anlagevermögen sein muss, damit eine bestimmte monatliche Rente erzielt wird.
Zinsfaktortabelle | Monatliche Sparrate berechnen | ||||||||
Jahre bis zum Ruhestand | |||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 10 | 15 | 20 | ||
Zinssätze | 3 % | 1 | 0,493 | 0,324 | 0,239 | 0,188 | 0,087 | 0,054 | 0,037 |
4 % | 1 | 0,49 | 0,32 | 0,235 | 0,185 | 0,083 | 0,05 | 0,034 | |
5 % | 1 | 0,488 | 0,317 | 0,232 | 0,181 | 0,08 | 0,046 | 0,03 | |
6 % | 1 | 0,485 | 0,314 | 0,229 | 0,177 | 0,076 | 0,043 | 0,027 | |
7 % | 1 | 0,482 | 0,311 | 0,226 | 0,174 | 0,073 | 0,04 | 0,024 | |
8 % | 1 | 0,478 | 0,307 | 0,222 | 0,17 | 0,069 | 0,036 | 0,021 |
Sparrate festlegen
Mit dieser Tabelle lässt sich die Höhe der monatlich notwendigen Sparrate errechnen, die bis zum Rentenbeginn für eine bestimmte Rücklage gebildet werden muss. Um z. B. die eben genannten 72.792 Euro innerhalb von 20 Jahren mittels einer Anlage von 3,00 % p. a. anzusparen, wird die Summe mit dem zugehörigen Zinsfaktor multipliziert (d. h. *0,037). Das ergibt einen Betrag von jährlich 2.693,30 Euro. Durch 12 Monate dividiert, muss der Sparer monatlich 224,44 Euro zurücklegen. Analog lassen sich die anderen Gesamtbeträge in monatliche Sparraten umrechnen.
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