Struktur der Altersvorsorge
Mit dem 1. Januar 2005 trat das neue Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) in Kraft, dass sowohl die Rentenbesteuerung als auch die Struktur der Altersvorsorge reformierte. Basierend auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvL 17/99) war eine Neuordnung notwendig geworden. Vorgenommen wurde schlussendlich eine Umstrukturierung vom 3-Säulen- zum 3-Schichtenmodell (siehe Grafik).
Das 3-Schichten-Modell
Die drei Schichten der Altersvorsorge bestehen aus einer Basisversorgung, einer kapitalgedeckten Zusatzversorgung sowie einer Privatvorsorge.
Im Basissegment, welches sozusagen das Fundament bildet, finden sich die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, Beamtenversorgung, landwirtschaftliche Alterskasse sowie die steuerlich geförderte Rürup-Rente. Alle hier angesiedelten Ansprüche sind weder übertragbar noch vererblich, veräußerbar oder beleihbar.
Die zweite Schicht bildet eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung, bestehend aus der staatlich geförderten Riester-Rente sowie der ebenfalls geförderten betrieblichen Altersvorsorge.
Zur dritten Schicht zählen private Vorsorge-Produkte, z. B. private Renten- bzw. Lebensversicherungen oder Fondssparpläne. Eine staatliche Förderung ist nicht vorgesehen. Die Beiträge werden aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt.
Kernpunkt der Vorsorge-Reform war die Umstellung der gesetzlichen und der staatlich geförderten Vorsorge der ersten beiden Schichten auf eine nachgelagerte Besteuerung.
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